Keine Diskriminierung islamischer Einbürgerungsbewerber
14.12.2005 Das Innenministerium hat am Mittwoch, 14. Dezember 2005, darauf hingewiesen, dass nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz jeder Einbürgerungsbewerber ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ablegen muss. Dadurch soll nach der Begründung der rot-grünen Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, mit dem diese Regelung zum 1. Januar 2000 eingeführt wurde, „seine innere Hinwendung zur Bundesrepublik Deutschland dokumentiert“ werden. Formal wird das Bekenntnis dadurch abgegeben, dass der Einbürgerungsbewerber einen bundeseinheitlichen Vordruck mit entsprechendem Inhalt unterschreibt.
Seither müssten sich die Einbürgerungsbehörden davon überzeugen, dass der Einbürgerungsbewerber das Bekenntnis inhaltlich verstanden habe und wisse, was er unterschreibe. Mittlerweile gebe es aber Erkenntnisse, wonach namentlich Muslime dabei in Konflikte geraten könnten und eventuell ein Bekenntnis ablegten, das nicht ihrer inneren Überzeugung entspreche und damit keine wirksame Einbürgerungsvoraussetzung darstelle. So seien nach einer Untersuchung des Zentralinstituts Islam-Archiv Deutschland 21 Prozent der in Deutschland lebenden Muslime der Auffassung, dass das Grundgesetz nicht mit dem Koran vereinbar sei. Diese Auffassung werde durch Veröffentlichungen von Autoren wie Seyran Ates, Necla Kelek, Ayaan Hirsi Ali, Mark A. Gabriel (Pseudonym eines ehemaligen islamischen Imams und Professors an der Al-Azhar-Universität in Kairo), Bassam Tibi sowie durch nahezu tägliche Presseberichte bestätigt. Danach würden mitten in Deutschland die Menschenrechte Tausender islamischer Frauen mit Füßen getreten, weil sie von ihren Familien praktisch wie Sklavinnen (Kelek) gehalten würden. Dies könne beim Einbürgerungsverfahren nicht einfach ignoriert werden. Dazu komme, dass gerade bei Muslimen Tendenzen zur Abgrenzung von der deutschen Bevölkerung zu beobachten seien. Dies habe nicht nur mit dem Mord an der türkischstämmigen Deutschen Hatun Sürücü einen traurigen Höhepunkt erreicht, die Opfer eines so genannten Ehrenmordes geworden sei, weil sie „gelebt habe wie eine Deutsche“.
Auch nach einer Erhebung, die das Zentrum für Türkeistudien 2001 in Nordrhein-Westfalen unter türkischstämmigen Migranten durchgeführt hat, hätten rund 47 Prozent der Befragten angegeben, der Aussage zuzustimmen „wir Türken müssen aufpassen, dass wir nicht allmählich zu Deutschen werden“.
Zwar würden die Menschenrechte in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam vom 19. September 1981 durchaus anerkannt, stünden aber durchweg unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit der Scharia, dem islamischen Gesetz. Dies könne ebenfalls zu Konflikten bei Einbürgerungsbewerbern führen. Es geht hier nicht um Religion, so das Innenministerium, sondern um die Akzeptanz der Werteordnung.
Aufgrund all dieser Informationen habe das Innenministerium Zweifel, ob bei Muslimen generell davon auszugehen sei, dass ihr Bekenntnis bei der Einbürgerung auch ihrer tatsächlichen inneren Einstellung entspreche. Diese Zweifel auszuräumen sei das Ziel eines Gesprächs, dass die Einbürgerungsbehörden ab 1. Januar 2006 mit Einbürgerungsbewerbern aus den 57 islamischen Staaten, die der Islamischen Konferenz angehören (rund 60 Prozent aller im Jahr 2004 in Baden-Württemberg Eingebürgerten), anhand eines vom Innenministerium vorgegebenen Gesprächsleitfadens führen würden. Mit sonstigen Einbürgerungsbewerbern werde ein solches Gespräch ebenfalls geführt, wenn bekannt sei, dass sie islamischen Glaubens seien oder bei denen im Einzelfall Zweifel an der Ernsthaftigkeit ihres Bekenntnisses bestünden. Im Jahr 2004 seien in Baden-Württemberg Angehörige aus 136 Staaten (von insgesamt 198) eingebürgert worden.
Eine Diskriminierung von Muslimen sehe das Innenministerium bei diesem Verfahren nicht. Im übrigen ist dem Innenministerium bewusst, dass die überwiegende Zahl der hier lebenden Muslime durchaus auf dem Boden unserer Werteordnung stehe. Es müsse aber erlaubt sein, Einbürgerungsbewerber darauf zu überprüfen, ob das abgegebene Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland auch tatsächlich ihrer inneren Einstellung entspreche, wenn Anhaltspunkte für Zweifel vorliegen würden. Dies geschehe selbstverständlich auch bei Nicht-Muslimen.
Quelle: Innenministerium
